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Bewegungshelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DAYO Bewegungshelden GmbH – Schulkooperationen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kooperationsvereinbarungen zwischen der DAYO Bewegungshelden GmbH (nachfolgend „DAYO") und teilnehmenden Schulen (nachfolgend „Kooperationspartner") im Rahmen der Durchführung von Sportprogrammen an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

§ 2 Vertragsgegenstand

DAYO bietet professionelle Sportprogramme für Schulen an, die über Startchancen-Fördermittel des Bundes und der Länder finanziert werden. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung qualifizierter Trainer, die Planung und Organisation der Sporteinheiten sowie die administrative Abwicklung der Fördermittel. Die Schule stellt lediglich die Sporthalle und ggf. vorhandene Sportgeräte zur Verfügung.

§ 3 Vertragsschluss

Die Kooperation kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen DAYO und der Schule zustande. Die Anfrage über das Kontaktformular auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar. DAYO behält sich vor, Kooperationsanfragen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Fördermittelberechtigung der Schule.

§ 4 Finanzierung

Die Sportprogramme werden vollständig über Startchancen-Fördermittel finanziert. Für die teilnehmende Schule entstehen keine Kosten. DAYO übernimmt die vollständige Antragstellung und Abrechnung der Fördermittel. Sollte eine Förderung nicht bewilligt werden, wird die Schule umgehend informiert und die Kooperation kann einvernehmlich angepasst oder beendet werden.

§ 5 Durchführung der Programme

Die Sportprogramme werden während der regulären Schulzeit oder im Rahmen von Ganztagsangeboten durchgeführt. DAYO stellt qualifizierte Sportfachkräfte, die Termine und Inhalte werden in Abstimmung mit der Schulleitung festgelegt. DAYO behält sich vor, bei kurzfristiger Verhinderung eines Trainers eine gleichwertige Ersatzkraft einzusetzen oder den Termin in Absprache zu verschieben.

§ 6 Pflichten des Kooperationspartners

Die Schule verpflichtet sich, eine geeignete Sporthalle für die Durchführung der Programme bereitzustellen, eine schulinterne Ansprechperson zu benennen, die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zu informieren sowie die Aufsichtspflicht im schulischen Rahmen sicherzustellen.

§ 7 Haftung

DAYO haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf wesentliche Vertragspflichten beschränkt. DAYO verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Schule trägt die allgemeine Aufsichtspflicht nach schulrechtlichen Vorschriften.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Die Schule stellt sicher, dass ggf. erforderliche Einwilligungen der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Die Kooperationsvereinbarung wird in der Regel für ein Schulhalbjahr oder Schuljahr geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: Juli 2026